Akupunktur
Die chinesische Akupunktur blickt auf eine über 2000 – jährige Geschichte zurück. In den letzten 100 Jahren haben sich die verschiedenen Formen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) wie die Akupunktur, Akupressur, Moxibustion (Wärme) sowie die Ohrakupunktur mehr und mehr auf der ganzen Welt verbreitet.
Ein zunehmendes Interesse der westlichen Industrieländer ist in den letzten 20 Jahren festzustellen. Dies umso mehr, als wir Ihnen in dieser Praxis eine nach den Grundlagen der TCM (Traditionellen Chinesischen Medizin) ausgerichtete und qualifizierte Akupunktur anbieten können. Bedeutende Nebenwirkungen sind bisher der TCM nicht bekannt.
Private Krankenversicherungen übernehmen sie in der Regel vollständig.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich zwischenzeitlich von der Wirksamkeit der Akupunktur überzeugt und haben wissenschaftliche Modellprojekte durchgeführt, an denen auch unsere Praxis mitbeteiligt war.
Allerdings werden hier nur die Kosten für den „Chronischen Knieschmerz durch Gonarrthrose und chronischen Lendenwirbelsäulenschmerz übernommen“
Siehe Beschluss: Kostenübernahme der Akupunktur durch alle gesetzlichen Krankenkassen ab 1.01.2007 nach vorherigen positiven Ergebnissen in der GERAC Studie, an der auch wir und viele unserer Patienten teilgenommen haben nur noch für Chronische Schmerzen der Len-denwirbelsäule und chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose.
Beschluss: Vom 18. April 2006/19. September 2006
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Sitzungen vom 18. April 2006 und 19. Sep-tember 2006 beschlossen, die Anlage I und die Anlage II der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), zuletzt geändert am 18. Juli 2006 (BAnz. S. 6703), wie folgt zu ändern: I. In der Anlage I „Anerkannte Untersu-chungs- oder Behandlungsmethoden“ wird folgende Nummer angefügt „Nr. 12 Körperaku-punktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten wird für folgende Indikationen zugelassen:
§ 1 Zugelassene Indikationen: 1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit min-destens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nichtsegmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz), —mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von ma-ximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maxi-mal 12 Wochen, mit jeweils 14—20 Nadeln; 2. chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, — mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, mit jeweils 7—15 Nadeln je behandeltem Knie. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.